Rechtschutzversicherung
Wildwest-Manieren gehören ins Kino. Der
Stärkere darf nicht einfach gewinnen, vor allem nicht vor
Gericht. Dafür steht unser Rechtssystem. Eine
Rechtschutzversicherung leistet ihren Beitrag, damit auch in der Praxis
die Chancengleichheit und nicht das Geld siegt.
Für Nichtselbstständige:
Mit dem Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz versichern sich
Arbeitnehmer, Nichtberufstätige, Studenten, Rentner und
Pensionäre preisgünstig und umfassend. Ob
Ärger rund ums Fahrzeug, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber,
einem Reiseveranstalter oder anderen Vertragspartner - legen Sie
einfach Ihrem Anwalt die AnwaltsCard vor und sehen Sie allem Weiteren
gelassen entgegen. Die Rechtsschutz-Versicherung zahlt für Ihr
gutes Recht.
Folgende Kosten sind versichert:
- Gebühren des eigenen Anwalts
- Gebühren des gegnerischen Anwalts
- Gerichtskosten
- Kosten für Zeugen und Sachverständige,
die das Gericht heranzieht
- Kosten für einen zweiten Anwalt am
auswärtigen Gerichtsort
- die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen
Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt
- Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
- Ihre Kosten wenn Sie einen Privatgutachter in
Verkehrsstrafsachen beauftragen
- Gutachterkosten im Ausland bei
Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich
- Übersetzungskosten
- Vollstreckungskosten, z.B. für den
Gerichtsvollzieher
Und das ist drin im Paket:
- Versicherungsschutz im Privatbereich, im beruflichen
Bereich und im Verkehrsbereich. Zusätzlich können Sie
den Wohnungs-Rechtsschutz für das eigene Einfamilienhaus, die
selbst bewohnte Eigentumswohnung oder die Mietwohnung
einschließen.
- Alle Fahrzeuge sind versichert, die auf Ihren Namen sowie
auf den Namen Ihres Ehe-/Lebenspartner und der minderjährigen
Kinder zugelassen sind.
- Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner erhalten den Fahrer-
Rechtsschutz für das Fahren fremder Fahrzeuge (z.B. Mietwagen
im Urlaub, das Motorrad des Freundes, Lkw des Arbeitgebers)
- Volljährige Kinder sind im Verkehrsbereich als
Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen der Eltern mitversichert.
Für ein eigenes Fahrzeug und das Fahren fremder Fahrzeuge
benötigen sie eine eigene Rechtsschutzversicherung. Allerdings
können volljährige Kinder (ledig, unter 30 Jahren,
noch in der Schul- oder Berufsausbildung) für einen ganz
geringen Beitrag bei den Eltern mitversichert werden.
Informationen über Rechtschutz für
Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und für
besondere Risiken auf Anfrage.
Friedeburger
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